Rechtsprechung
   BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,127
BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77 (https://dejure.org/1978,127)
BSG, Entscheidung vom 19.01.1978 - 4 RJ 81/77 (https://dejure.org/1978,127)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 (https://dejure.org/1978,127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit - Gruppe der Facharbeiter - Tarifliche Einstufung

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77
    lichen Einstufung zumAusdruckkommt(vgl SozR2200 " 5 12ü6 Nr. 16 und Urteil des 5. Senats vom 22. September 1977 - 5 RJ 96/76 -).
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 29/76
    Auszug aus BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77
    Ähnlich eng zu begren2en ist im übrigen nach Ansicht des Senats die Vérweisungsbreite besonders hoch qualifizierter Facharbeiter (vgl hierzu zB den im Urteil des Senats vom 25. März 1977 - 4 RJ 29/76 - genannten Lohnrahmentarifvertrag vom 18, Oktober 1975 für die Metallindustrie in Schleswig-Holstein, Tätigkeits- 6 - gruppe 9: "Zeitlohnarbeiten höchstwertiger Art, die meisterliches Können, völlige Selbständigkeit, Dispositionsvermögen hohes Verantwortungsbewußtsein und entsprechende theoretisch< Kenntnisse voraussetzen").
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78

    Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Berufsgruppensystem - Zugehörigkeit zur

    "Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist, wer ua der Spitzengruppe des jeweiligen Berufsgruppensystems angehört und nicht selbst Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis befolgen muß (Anschluß an und Fortführung von BSG 19.01.1978 4 RJ 81/77 = BSGE 45, 276).

    Er bezweifelt allerdings, ob es der Erweiterung des Schemas um eine weitere Gruppe bedarf, zumal es - da auch der Vorarbeiter mit Leitungsfunktion Facharbeiter bleibt - an dem das Verhältnis zwischen den bisherigen Gruppen kennzeichnenden, an den Berufsausbildungsvorschriften orientierten berufssystematischen Unterscheidungsmerkmal fehlt und überdies ein derartig herausgehobener Vorarbeiter wegen der besonderen Qualität seiner Facharbeitertätigkeit schon unter Berücksichtigung der "besonderen Anforderungen seiner bisherigen Berufstätigkeit" i.S. des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO auch besonders eng - beschränkt auf Facharbeitertätigkeiten - verweisbar sein kann (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 - = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und 28. März 1979 - 4 RJ 7/78; Schmeiduch in Mitt LVA Rheinprovinz 1978, Seiten 322, 324, 325).

    Infolgedessen hat er neben den vom 5. Senat (BSGE 43, 243) aufgestellten Kriterien verlangt, der "Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion" müsse außer der Zugehörigkeit zur Spitzengruppe in der Lohnskala der Arbeiter Weisungsbefugnisse gegenüber mehreren Facharbeitern - bei Stufenausbildung im Sinn der obersten Stufe - haben; andererseits sind - ebenfalls in dem Bestreben, die Auslegungsregel möglichst ausgewogen zu gestalten - den "Vorarbeitern mit Vorgesetztenfunktion" die "besonders hoch qualifizierten Facharbeiter" gleichgestellt worden (vgl. BSGE 45, 276, 278 und die dort beispielhaft wiedergegebene tarifliche Tätigkeitsgruppendefinition), sofern die Tätigkeit tatsächlich verrichtet und die tarifliche Einstufung in die Spitzengruppe nicht in erster Linie wegen des Alters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit vorgenommen worden ist.

    Die Richtigkeit dieser Wertung ergibt sich zunächst aus der fehlenden Zugehörigkeit des Klägers zur Spitzengruppe der Lohnskala der Arbeiter (vgl. Urteile des Senats vom 19. Januar 1978 = BSGE 45, 276, 278, vom 31. August 1978 - 4 RJ 113/77 - und vom 28. März 1979 - 4 RJ 7/78 -).

    Aufgrund derselben Feststellung des LSG scheidet im übrigen die Möglichkeit aus, der Kläger sei wegen der von ihm ausgeübten Tätigkeiten "besonders hoch qualifizierter Facharbeiter" i.S. von BSGE 45, 276, 278 gewesen.

  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 7/78
    Ein derartiger Vorarbeiter kann vielmehr wegen der besonderen Qualität seiner Facharbeitertätigkeit schon unter Berücksichtigung der "besonderen Anforderungen seiner Berufstätigkeit" im Sinne des 5 4246 Abs2 Saü:2Eâ- )beson- Cbrsemg -bexhräd$ aâ- "Facharbeitertätigkeiten - verweisbar sein (vgl hierzu Urteil des Senats vom 49. Januar 4978 = BSGE 45, 276, 278 zur Veröffentlichung.

    Um zu verhindern, daß in bestimmten Bereichen, wo Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion häufiger anzutreffen sind, eine solche Einengung der Verweisungsbreite bevorzugt möglich wäre, muß sich die Weisungsbefugnis des Versicherten, neben dessen Zugehörigkeit zur Spitzengruppe in der Lohnskala der Arbeiter, regelmäßig nicht nur auf Angelernte und Hilfsarbeiter, sondern mehrere Facharbeiter erstrecken; andererseits ist für "besonders hochqualifizierte Facharbeiter" der Verweisungsrahmen ähnlich eng begrenzt unter der Voraussetzung, daß eine entsprechende Tätigkeit tatsächlich verrichtet und die tarifliche Einstufung nicht in erster Linie aufgrund des Lebensalters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit vorgenommen wurde (BSGE 45, 276, 278 und die dort beispielhaft wiedergegebene Tätigkeitsgruppendefinition; Urteil vom 54.3378 115/77).

    keine relevanten Kriterien sind, ist im wesentlichen bereits dem erwähnten Urteil des Senats zu entnehmen (BSGE 45, 276, 278), das allein auf die Qualität der tatsächlich geleisteten Arbeit abhebt.

    Dies bedeutet andererseits, daß der Kläger nicht als "besonders hoch qualifizierter Facharbeiter" iS von BSGE 45, 276, 278 gelten kann.

  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Darüber steht die zahlenmäßig kleine Gruppe mit dem Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion, dem der besonders qualifizierte Facharbeiter gleichzubehandeln ist ("Vierstufen-Schema", vgl. z.B. BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27, 29, 51, 85, 86 und 95 sowie in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht